zwischen
Semantik Fremdsprachendienste GmbH (nachfolgend Auftraggeber genannt)
Vertreten durch Herrn Jawid Ahmad
Georgstraße 38 , 30159 Hannover
und
allen Dolmetschern und Übersetzern (nachfolgend Auftragnehmer genannt)
, die im Auftrag des Auftraggebers – Übersetzungsbüro Semantik- einen Dolmetscher- der Übersetzungsauftrag annehmen und für den Auftraggeber tätig werden.
Mit der Annahme bzw. Übernahme eines Auftrages erklären sie verbindlich, dass sie die untenstehende Kundenschutz- und Geheimhaltungsvereinbarung gelesen und verstanden haben und dass sie damit einverstanden sind.
Kundenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung
Präambel
Der Auftragnehmer wird für das Übersetzungsbüro Semantik Sprachdienstleistungen ausführen wie etwa Übersetzungen, Dolmetschen, Lektorate, Korrekturen u.a. Alle für die Durchführung der Dienstleistung benötigten Informationen werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Für eine vertrauensvolle Durchführung wird folgende Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen, durch die sich die Dolmetscher und Übersetzer verpflichten, über den gesamten Inhalt der Sprachdienstleistung gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Diese Vereinbarung gilt während der gesamten freien Mitarbeit des Auftragnehmers und für eine Frist von vierundzwanzig (24) Monaten nach Kündigung dieses Vertrags.
§ 1
Als vertraulich gelten öffentlich nicht zugängliche Unterlagen, Ideen, Entwürfe, Pläne, Projekte, technische Informationen u.ä. Diese als vertraulich zu betrachtenden Informationen – seien sie in mündlicher, schriftlicher oder digitaler Form übermittelt – sind sämtlich als Geschäfts-/Betriebsgeheimnisse zu behandeln.
§ 2
Die im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung(en) dem Auftragnehmer bekannt gewordenen Tatsachen über Auftraggeber, Kunden, Arbeitsabläufe, Betriebsabläufe und -einrichtungen oder sonstige Informationen, die die Identität von Kunden des Auftraggebers betreffen, sind ebenfalls als geheim zu behandeln.
§ 3
Hiervon sind nicht betroffen die zum Zeitpunkt der Vereinbarung öffentlich bekannten und zugänglichen Informationen bzw. solche, die später bekannt werden, ohne dass dies auf die Tätigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
§ 4
Einziger Kommunikations- und Ansprechpartner ist der Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer tritt gegenüber den Kunden ausschließlich im Namen des Auftraggebers „Übersetzungsbüro Semantik“ auf. Sollte der Auftragnehmer von einem Kunden des Auftraggebers auf Folgeaufträge angesprochen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Kunden zur weiteren Abwicklung an den Auftraggeber „Übersetzungsbüro Semantik“ zu verweisen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich insoweit, jeder selbständigen oder unselbständigen, direkten oder indirekten Tätigkeit für den Kunden des Auftraggebers zu enthalten.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber „Übersetzungsbüro Semantik“ über alle Inhalte von Gesprächen mit Kunden zu informieren. Dies hat spätestens am jeweils nächsten Arbeitstag zu erfolgen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine Dolmetscher- und Übersetzungsaufträge unter Umgehung des Auftraggebers anzunehmen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, weder selbst noch über Dritte zu versuchen, den Kunden vom Auftraggeber abzuwerben.
- Eine Bemühung des Auftragnehmers im Namen eines Konkurrenten des Auftraggebers sowie das Anbieten der Serviceleistungen für Folgeaufträge sind vom Auftragnehmer zu unterlassen.
- Es ist ferner untersagt, die Kunden des Auftraggebers „Übersetzungsbüro Semantik“ für sich zu werben. Daher verpflichtet sich der Auftragnehmer, keine privaten Kontaktdaten oder Informationen oder die eines Konkurrenten o.ä. bei dem Kunden des Auftraggebers zu überlassen.
Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unterwirft sich der Auftragnehmer unter Verzicht auf die Einrede des Festsetzungszusammenhangs einer sofort fälligen angemessenen Vertragsstrafe. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
§ 5
Der Auftragnehmer wird die ihm zur Durchführung seiner Dienstleistung(en) überlassenen vertraulichen Informationen sowie die von ihm erarbeiteten Arbeitsergebnisse nicht anderweitig verwenden oder Dritten zur Kenntnis geben oder überlassen.
- Dritte sind außer Betriebsfremden auch Familienmitglieder, Mitarbeiter und Hilfskräfte, die aber nicht mit der Dienstleistung, um die es hier geht, befasst sind.
- Die geforderte Geheimhaltung betrifft auch die Weitergabe und Verwertung an Personen, mit denen der Auftragnehmer anderweitig geschäftliche Beziehungen unterhält.
- Die Verpflichtung zur Nichtweitergabe von Informationen und Ergebnissen beinhaltet ein striktes Stillschweigen, die Vernichtung von Skizzen und Aufzeichnungen, eine Beschränkung von Vervielfältigungen/Kopien und die Übergabe aller Unterlagen und Begleitmaterialien sowie Vervielfältigungen an den Auftraggeber nach Abschluss der Dienstleistungen.
§ 6
Falls der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Aufgabe gezwungen ist, ganz oder teilweise Materialien in gleich welcher Form Dritten zugänglich zu machen, hat er den Auftraggeber hierüber unverzüglich zu informieren und sich dessen vorheriges schriftliches Einverständnis zu holen.
§ 7
Muss ein Auftragnehmer – in welchem Umfang auch immer – für seine Übersetzungsaufgabe Dritte in Anspruch nehmen, hat er vorher das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
§ 8
Alle die Vertraulichkeitsvereinbarung abändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsvereinbarung unwirksam werden oder verändert werden müssen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 9
Bei Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit hat der Auftragnehmer sämtliche ihm überlassenen bzw. zur Verfügung gestellten Materialien – gleich in welcher Form (schriftlich, digital, handschriftlich, fotographisch) – mit allen Kopien, Abschriften usw. an den Auftraggeber zurückzugeben.
Für Archivierungszwecke und soweit dies aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zu Dokumentationszwecken erforderlich ist, kann der Auftragnehmer eine Kopie behalten, für die die obigen Pflichten vollumfänglich gelten. Nicht hierunter fallende Vervielfältigungen und Duplikate sind zu vernichten bzw. Dateien (einschließlich Papierkorbinhalt, Temporär-Dateien u.ä.) dauerhaft und so zu löschen, dass deren spätere Wiederherstellung unmöglich ist. Der Auftragnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beispielsweise unter Windows™ vielfältige Möglichkeiten des Weiterbestehens vermeintlich gelöschter Daten bestehen (wie z.B. Temporär-Dateien, Archivdateien, der Papierkorb, sog. verlorene Datenketten, Indexdateien etc.) und dass auch nach dem Leeren des Papierkorbes oftmals die Möglichkeit der Wiederherstellung besteht; es gehört zu den Pflichten des Auftragnehmers, sich hier-zu und zu den Möglichkeiten und Erfordernissen von die Wiederherstellung gelöschter Daten verlässlich ausschließenden Methoden sachkundig zu machen und diese konsequent anzuwenden.
Die Geheimhaltungspflicht besteht aber zeitlich unbefristet weiter.
§ 10
Die Vertragsparteien bemühen sich, auftretende Probleme und Streitigkeiten einvernehmlich zu regeln.
Bei Vertragsverstößen wie auch bei vertragswidriger Weitergabe von Ergebnissen und Unterlagen an Verlage, Presse, Rundfunk und Fernsehen sowie an Wettbewerber unterwirft sich der Auftragnehmer einer angemessenen Vertragsstrafe.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand: Diese Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ist Hannover.