AGB Kunden

Semantik Fremdsprachendienste GmbH, Allgemeine Auftragsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro Semantik (Auftragnehmer) und Auftraggeber (Kunden), soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro Semantik nur verbindlich, wenn das Übersetzungsbüro Semantik sie ausdrücklich anerkannt hat.§2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

 

§2 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens bei Auftragvergabe über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigung, äußere Form der Übersetzung, Grafik etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck, zur Veröffentlichung , zur Veräußerung oder andere Zwecke bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) zu informieren und einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Datenträger, Originale, etc.).

(3)Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 3. Ausführung , Mängelbeseitigung und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) führt die Aufträge (die Übersetzungen) nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden ist, in die allgemein üblich, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version zu übersetzen.

(2) Mängel in dem Auftrag, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständiger Textvorlage oder mitgebrachte Materialien wie Diskette, Cd-s und andere Datenträger, oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie, schlechte Vorlagen und Originale, falsche oder fehlerhafte Aussage des Kunden, zurückzuführen sind, fallen nicht in dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (Übersetzungsbüro ).In solchen Fällen sind die Kunden (Auftraggeber) zur Zahlung bis zur Höhe der durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.

(3)Die Kunden (Auftraggeber) sind verpflichtet, Ihre Aufträge, die Dienstleistungen, Produkte und Ware, ob gekauft oder erstellt, Rechnungen und sonstige Leistungen des Auftragnehmers (Übersetzungsbüro) gleich nach dem Erhalt zu überprüfen. Eine spätere Reklamation , Schadenersatzansprüche, Änderung, Nachbesserung und Neudurchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. Die erstellten Produkte, gelieferte Ware, Dienstleistungen und andere Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kunden Eigentum des Lieferanten (Auftragnehmer = Übersetzungsbüro).

(4) Rügt der Auftraggeber einen in Auftrag (Übersetzung) objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mängel, oder durch die Maschinen verursachte Mängel, hat der Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftagnehmer (Übersetzungsbüro) zu melden und hat Anspruch auf Beseitigung der in dem Auftrag enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nachbesserung ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.Der Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und andere Ansprüche durch den Auftraggeber (Kunden).

(5) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Auftragsarbeiten eingegangen ist.

(6) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(7) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

 

§ 4. Haftung

(1) Der Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe, Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

 

§5.Berufsgeheimnis

(1) Der Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen, Unterlagen und vereinbarte Konditionen vertraulich zu behandeln.

 

§ 6. Vergütung und Grundlagen der Berechnung

(1) Der Umfang der Auftragsarbeiten wird anhand der aktuellen Preislisten unter Beachtung der vereinbarten Konditionen berechnet.

(2) Die Zahlungen und Vergütungen sind unter Beachtung der vom Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) gewährten Fristen zu leisten. Im übrigen ist die Vergütung sofort nach Bestellungen, Lieferungen oder Abgabe der Auftragsarbeiten fällig.

(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlichen angefallenen Aufwendungen (Porto, ISDN, Verwaltung, Kopien, Versand, Datenträger etc. ) . Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Aufträge einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 

§7. Eigentum- und Nutzungsrecht

(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung des Auftrages.

(2) Der Auftragnehmer (Übersetzungsbüro) hat das Urheberrecht an den Auftragsarbeiten (Übersetzungen). Die Zustimmung muss jeweils erteilt werden.

 

§ 8. Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den erteilten Vertrag (Auftrag) bis zur Fertigstellung der Auftragsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen . Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragwertes zu.

 

§ 9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Übersetzungsbüro Semantik).

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

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