Wann wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
In Deutschland sind beglaubigte Übersetzungen von fremdsprachigen Urkunden, Zeugnissen, Verträgen usw. notwendig, wenn diese als Nachweis vor Gericht oder staatliche Behörden eingereicht werden. Durch die Beglaubigung erhält die Übersetzung die gleiche Rechtswirksamkeit wie das Original.So müssen beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten oftmals fremdsprachige Dokumente und Gutachten als beglaubigte Übersetzungen vorliegen und übersetzte und beglaubigte Schriftsätze an die Parteien versendet werden.
Auch persönliche Urkunden über Heirat, Geburt, Namensänderung, etc. müssen oftmals in deutscher Sprache vorliegen, um anerkannt zu werden. Das Gleiche gilt für Zeugnisse und Diplome. Diese werden an Hochschulen und bei vielen Arbeitgebern nur als beglaubigte Übersetzungen akzeptiert.
Für folgende Dokumente erhalten Sie von uns beglaubigte Übersetzungen:
- Urkunden (Geburt, Heirat, Namensänderung, Adoption, Scheidung, Tod)
- Zeugnisse (Schule, Ausbildung, Diplom, Arbeit)
- Verträge (Arbeit, Geschäft, notariell)
- Persönliche Dokumente (Ausweis, Pass, Stammbuch)
- Versicherungsnachweise, ärztliche Atteste
- u.v.m.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur anfertigen, wer vor Gericht amtlich beeidigt, vereidigt oder ermächtig wurde. Das Dokument wird nach der Übersetzung durch eine Beglaubigungsformel und einen offiziellen Stempel beglaubigt. Hiermit wird die Richtigkeit der Sprachübertragung garantiert.
Wir bieten in mehr als 50 Sprachen beglaubigte Übersetzungen in Hannover an. Unsere Übersetzer sind vom Gericht amtlich beeidigt und haben jahrelange Erfahrungen mit Übersetzungstätigkeiten.
Haben Sie Fragen zu beglaubigten Übersetzungen Hannover im Allgemeinen oder speziell?
Wir sind gerne für Sie da! Rufen Sie uns einfach unter der Telefon-Nr. 0511/53 313 53 an.
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